
Die Gewerkschaft scheiterte in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen zusätzliche Mittel


Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Quelle: dpa/Uli Deck
Die Bewilligung des 60-Milliarden-Euro-Kredits, der ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, könnte vorerst im Energie- und Klimafonds verbleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU zurückgewiesen.
ZNach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Bundeshaushaltsmittel, die zur Bekämpfung der Corona-Krise bestimmt sind, zunächst zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Der Bundesgerichtshof ist einem Eilantrag der Union im Bundestag nicht gefolgt, die Übertragung von Kreditvollmachten in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 zu blockieren. Diese Fragen werden jedoch im Hauptsacheverfahren eingehend geprüft, wie am Donnerstag in Karlsruhe angekündigt wurde. (Az. 2 BvF 1/22)
Die Kredite wurden vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt, bei der die Schuldenbremse ignoriert wurde. Aber das mussten sie nicht. Die Bundesregierung will das Geld für den Klimaschutz einsetzen, Anfang dieses Jahres hat der Bundestag beschlossen, es in den Fonds zu überweisen. Im Frühjahr zog die Gewerkschaft vor das Bundesverfassungsgericht, um den Prozess zu überprüfen.
Er nannte das Vorgehen der Bundesregierung rechtswidrig. CDU-Chef Friedrich Merz argumentierte, dass die Überschreitung der Schuldengrenze bei diesen Krediten vom Bundestag nur im Zusammenhang mit der Pandemie ausdrücklich genehmigt worden sei. Um das Geld aus der bereits ausgegebenen Kasse zu stoppen, beantragte die Fraktion zudem bei Gericht eine einstweilige Verfügung.
Aber jetzt war sie erfolglos. Der oberste Richter der zweiten Jirga des Senats sagte, dass die Verletzung der Verfassung nicht von Anfang an aufgetreten sei und untersucht werden sollte. Allerdings hätte eine einstweilige Anordnung erhebliche Nachteile, wenn das Gesetz später verfassungsrechtlich werden sollte.
Dann stehen vorerst 60 Milliarden Euro nicht zur Verfügung, was zum Beispiel die Plansicherheit für Investitionen gefährdet. Auch die EEG-Umlage wird seit Juli aus den Mitteln finanziert. Wird die Kündigung zurückgenommen, steigen die Strompreise, was für Verbraucher und Unternehmen eine große Belastung darstellt.
Sollte sich die Wiederbestellung später als verfassungswidrig herausstellen, könnten die Befugnisse widerrufen oder durch neue Mittel aus dem Haushalt ersetzt werden, so das Gericht. Es besteht die Gefahr, dass die Kredite bereits vor der Entscheidung in Anspruch genommen werden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es die 60 Milliarden Euro voll treffen wird. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten, mit steuerlichen Folgen für den Bundeshaushalt umzugehen.